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16-09-2014
16.09.2014 Der Europäische Verhaltenskodex für Energiespar-Contracting (ESC) liegt jetzt vor und steht zum Download auf der Transparense-Projektwebsite bereit. ESC-Anbieter und ihre Verbände...
20-08-2014
20. 08. 2014 Im Rahmen des Wissenschaftlichen & Technischen Referenzsystems für erneuerbare Energien und Energieeffizienz analysiert und untersucht die europäische Kommission DG JRC die...
20-08-2014
20. 08. 2014 Der ESP (Energiespar-Partnerschaften) Verhaltenskodex definiert eine Reihe von fundamentalen Werten dessen Einbezug von den ESCO's bei der Vorbereitung und Umsetzung von ESP Projekten...

Was ist ESC

Energiespar-Contracting (ESC, engl. Energy Performance Contracting, EPC) stellt eine Energiedienstleistung dar, die zu erheblichen Energieeinsparungen in den EU-Ländern führen kann. ESC beruht auf dem Prinzip der Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen mit Hilfe der eingesparten Energiekosten.

Ein typisches ESC-Projekt wird von einem Energiedienstleistungsunternehmen (Energy Service Company – ESCO) geliefert und besteht aus den folgenden Elementen:

  • Schlüsselfertiges Service – Der Energiedienstleister bietet alle Dienstleistungen, die zur Entwicklung und Implementierung eines umfassenden Energieeffizienz-Projekts beim Objekt des Kunden notwendig sind an, vom ersten Energie-Audit bis hin zu der langfristigen Leistungsmessung und Verifizierung (M&V) der Einsparungen.
  • Umfassende Maßnahmen – Der Energiedienstleister stellt ein maßgeschneidertes, umfassendes Maßnahmenpaket zusammen, welches genau auf die Bedürfnisse eines bestimmten Objekts angepasst ist. Darin enthalten sind Maßnahmen zu den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, dezentrale Erzeugung, Gewässerschutz und nachhaltiger Ressourceneinsatz.
  • Einspargarantie – Der Energiedienstleister bietet eine Garantie, dass die Einsparungen, die durch das Projekt erzielt werden, ausreichen, um die Kosten für die Finanzierung für die gesamte Lebensdauer des Projekts zu decken.
  • Projektfinanzierung – Der Energiedienstleister sorgt i.d.R. für eine langfristige Projektfinanzierung, die durch ein drittes Unternehmen – meistens in Form eines Bankdarlehens – zur Verfügung gestellt werden.

Energiesparcontracting ermöglicht es Gebäudeeigentümern und Facility-Managern, eine Modernisierung und bessere Nutzung ihrer Bestandsgebäude bzw. ihres Gebäudeportfolios vorzunehmen, während das notwendige Kapital für die erforderlichen Investitionen direkt durch die Energieeinsparungen, welche durch das Energiedienstleistungsunternehmen garantiert werden, zurückgewonnen wird. Der Energiedienstleister übernimmt dabei das technische Risiko und garantiert die Einsparungen.

Das Energiedienstleistungsunternehmen erhält in der Regel eine Gebühr, welche sich aus der Höhe der Einsparungen ergibt (sollten keine Einsparungen erzielt worden sein, erhält der Energiedienstleister auch keine Auszahlung). Zudem ist das ESCO verpflichtet, Defizite bei den Einsparungen über die Laufzeit des Vertrags zurückzuzahlen. Am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gehen die vollen Vorteile der Kosteneinsparungen an den Eigentümer der Einrichtung über.

In Bezug auf Energiedienstleistungen existiert eine Vielzahl von Definitionen. Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU – EED hat eine EU-weite Definition wie folgt festgelegt:

„Energieleistungsvertrag“ (bezeichnet) eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und dem Erbringer einer Maßnahme zur Energieeffizienzverbesserung, die während der gesamten Vertragslaufzeit einer Überprüfung und Überwachung unterliegt und in deren Rahmen Investitionen (Arbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen) in die betreffende Maßnahme zur Energieeffizienzverbesserung in Bezug auf einen vertraglich vereinbarten Umfang an Energieeffizienzverbesserungen oder ein anderes vereinbartes Energieleistungskriterium, wie finanzielle Einsparungen, getätigt werden.“


Zudem werden die “mittels Durchführung der Vertragsmaßnahmen zu erzielenden garantierten Einsparungen” in der Energieeffizienzrichtlinie als eines der Mindestelemente in Energiedienstleistungsverträgen genannt (definiert in Annex XIII).